Was muss ich angeben, damit meine einstweilige Verfügung Erfolg hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier zur Auslösung eines Vorkaufsrechts durch eine Zahlung vor und eine Schenkung nach dessen Einräumung.OGH 2 Ob 196/25z, 18.12.2025
- Hier: Sämtliche Unterlassungsbegehren beziehen sich ausschließlich auf die Bewerbung von CBD und THC durch konkret angeführte allgemeine Aussagen zu ihren therapeutischen Effekten. Ein Bezug zu magistralen Mischungen ist in den Begehren nicht ersichtlich und wird auch nicht angestrebt.OGH 4 Ob 80/22a, 23.09.2022
- Hier: Unschlüssige Aufhebungsklage nach § 611 ZPO.OGH 18 OCg 2/19x, 18.02.2019
- Diese Rechtsprechung ist auch auf einstweilige Verfügungen nach § 382f EO (einstweiliger Mietzins) anzuwenden.OGH 8 Ob 88/06h, 21.09.2006
- Unschlüssige (oder unbestimmte) Anträge sind abzuweisen, ohne dass der gefährdeten Partei ein weiteres Vorbringen zu ermöglichen wäre.OGH 8 Ob 88/06h, 21.09.2006
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Dass der Anspruch lediglich zu bescheinigen ist, vermindert nur das Beweismaß; die nach allgemeinen Grundsätzen erforderlichen Tatsachenbehauptungen müssen trotzdem aufgestellt werden. Bescheinigt können nur Tatsachen werden, nicht Rechtsfragen oder Rechtspositionen. Ein Anspruch ist daher nur dann bescheinigt, wenn er schlüssig behauptet ist und die ihn tragenden Tatsachen glaubhaft gemacht sind.OGH 4 Ob 47/06z, 20.06.2006
- Die Voraussetzungen des zu sichernden Anspruchs müssen behauptet (und bescheinigt) werden. Unschlüssige Sicherungsanträge sind abzuweisen, ohne dass der gefährdeten Partei ein weiteres Vorbringen zu ermöglichen wäre.OGH 3 Ob 262/05h, 24.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 2 Ob 196/25z, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 96/22m, 21.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382f · Verfahrensbestimmungen
- EO § 389 · Antrag auf Erlassung einstweiliger Verfügungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Verlängerung müssen Sie nur behaupten und glaubhaft machen, dass Sie den Zweck der einstweiligen Verfügung in der gesetzten Frist nicht erreichen konnten. Der Antrag wäre nur dann abzuweisen, wenn sich aus dem Akt ergibt, dass Anspruch und Gefährdung nicht mehr bescheinigt sind.
Behaupten Sie, der gesicherte Anspruch sei durch eine neue Vereinbarung ersetzt worden, und ist das strittig, kann darüber nicht im Verfahren über die einstweilige Verfügung entschieden werden. Die Frage muss zuerst in einem eigenen Rechtsstreit geklärt werden. Erst diese Entscheidung kann dann Grundlage für eine Aufhebung sein.