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Was muss ich angeben, damit meine einstweilige Verfügung Erfolg hat?

günstig für Antragsgegner betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger, Beklagter
Sie müssen den Anspruch, den Sie sichern wollen, nach Gegenstand und Rechtsgrund genau bezeichnen und die nötigen Tatsachen behaupten. Erst dann prüft das Gericht, ob der Anspruch ausreichend glaubhaft gemacht ist. Das Verfahren bleibt auf den genannten Rechtsgrund beschränkt; fehlt die genaue Bezeichnung, wird Ihr Antrag abgewiesen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Voraussetzung dafür, dass ein Gericht zur Frage, ob ein Anspruch in genügendem Maß bescheinigt oder glaubhaft gemacht ist, Stellung zu nehmen hat, ist es, dass die gefährdete Partei überhaupt die erforderlichen Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat. Der Anspruch muss dabei von der gefährdeten Partei seinem Gegenstand und seinem Rechtsgrund nach genau bezeichnet sein. Das Verfahren ist auf den von der gefährdeten Partei zur Individualisierung des zu sichernden Anspruches herangezogenen Rechtsgrund zu beschränken. Fehlt es an der genauen Bezeichnung des gefährdeten Anspruches, ist der Antrag auf EV abzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Vorbringen bei Verlängerung der Verfügung

Für die Verlängerung müssen Sie nur behaupten und glaubhaft machen, dass Sie den Zweck der einstweiligen Verfügung in der gesetzten Frist nicht erreichen konnten. Der Antrag wäre nur dann abzuweisen, wenn sich aus dem Akt ergibt, dass Anspruch und Gefährdung nicht mehr bescheinigt sind.

günstig für Antragsteller Neue Vereinbarung und einstweilige Verfügung

Behaupten Sie, der gesicherte Anspruch sei durch eine neue Vereinbarung ersetzt worden, und ist das strittig, kann darüber nicht im Verfahren über die einstweilige Verfügung entschieden werden. Die Frage muss zuerst in einem eigenen Rechtsstreit geklärt werden. Erst diese Entscheidung kann dann Grundlage für eine Aufhebung sein.

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