Muss der Unternehmer die Mahnung in seiner Klage behaupten?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 15.11.2017 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unschlüssiges Klagebegehren kann für sich kein stattgebendes Versäumungsurteil zur Folge haben, doch hat der Verhandlungsrichter gemäß § 182 Abs 1 ZPO darauf hinzuwirken, dass die für die Entscheidung erheblichen tatsächlichen Angaben gemacht oder ungenügende Angaben über die zur Begründung des Anspruchs geltend gemachten Umstände vervollständigt bzw klargestellt werden.OGH 1 Ob 73/03x, 29.04.2003
- In der Klage wird die Beklagte als "Pensionistin" bezeichnet, weshalb die Eigenschaft der Beklagten als Verbraucherin im Sinn des § 1 Abs 1 Z 2 KSchG zu vermuten ist.OGH 6 Ob 182/00h, 13.07.2000
- Im vorliegenden Fall mangelte es bereits an der hinreichenden Bestimmtheit des geltend gemachten Rechtsgrundes. Es bleibt nach dem Klagevorbringen unklar, ob das Begehren auf den Rückzahlungsanspruch aus einem gewährten Darlehen bzw Kredit gestützt wird oder die Beklagte auf Grund ihrer Haftung als Bürgin in Anspruch genommen werden soll oder ob der eine Klagegrund primär und der andere hilfsweise geltend gemacht wird. Insbesondere wurde zur Fälligkeit des eingeklagten Anspruches in der Klage überhaupt kein Vorbringen erstattet.OGH 6 Ob 182/00h, 13.07.2000
- Die vom Unternehmer zur Geltendmachung des Terminsverlusts eingebrachte Klage ist daher nur dann schlüssig, wenn sie entsprechende Behauptungen über den Eintritt jener tatsächlichen Voraussetzungen enthält, von denen § 13 KSchG die Ausübung des Rechts abhängig macht.OGH 1 Ob 266/97t, 27.01.1998
- Unvollständiges und somit unschlüssiges Vorbringen ist dann nicht verbesserungsfähig, falls eine sachliche Erledigung - wenn auch nicht im stattgebenden Sinn - nicht ausgeschlossen ist.OGH 2 Ob 524/95, 25.04.1996
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- Hier: Fehlende Behauptung, dem Beklagten eine qualifizierte Mahnung zugesandt zu haben. Beim Vorbringen der klagenden Partei, die Voraussetzungen nach § 13 KSchG lägen vor, handelt es sich nicht um eine tatsächliche Behauptung, sondern nur um eine Rechtsausführung.OGH 1 Ob 606/95, 17.10.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 1 Ob 204/17g, 15.11.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 84
- ZPO § 226
- ZPO § 396 · Versäumungsurteil
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Will ein Unternehmer wegen Terminsverlusts den gesamten offenen Betrag fordern, muss er den Verbraucher vorher besonders mahnen; die Zustellung der Klage ersetzt diese Mahnung nicht. Er kann sie aber noch während des Verfahrens nachholen. Wird die Forderung dadurch vor dem Schluss der Verhandlung erster Instanz fällig, schadet die zunächst fehlende Mahnung nicht mehr.
Zahlen Sie trotz Mahnung längere Zeit nicht, ist der Rücktritt vom Vertrag der klassische Fall einer Vertragsauflösung. Auch bei einem Vertrag mit Verbrauchern darf der Rücktritt an mildere Voraussetzungen geknüpft werden als die vorzeitige Fälligstellung aller Raten. Das verstößt weder gegen das Gesetz noch gegen die guten Sitten.