Muss mich die Bank vor der Klage besonders mahnen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 29.11.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertragliche, inhaltlich § 14 Abs 3 VKrG entsprechende Vereinbarung.OGH 4 Ob 170/14z, 18.11.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 Ob 115/17w, 29.11.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
KSchG §13; VKrG §14 Abs3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Will ein Unternehmer wegen eines Zahlungsrückstands die gesamte Restschuld sofort einfordern, muss er schon in der Klage genau angeben, dass die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen, etwa eine ordentliche Mahnung mit Nachfrist. Der bloße Satz, die Voraussetzungen lägen vor, genügt nicht. Fehlt das, ist die Klage abzuweisen, selbst wenn Sie sich nicht wehren.
Nur an der zuletzt von Ihnen selbst bekannt gegebenen Anschrift. Legt eine Bank eine neue Adresse zugrunde, die sie nicht von Ihnen erhalten hat, geschieht das auf ihr Risiko. Sie muss immer beweisen, dass die Erklärung an die letzte von Ihnen bekannt gegebene Adresse gelangt ist.