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Was muss die Mahnung enthalten, bevor meine Schulden wieder aufleben?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer, Konsumenten
Die Mahnung muss sich auf den Ausgleich oder Sanierungsplan beziehen und den geforderten Betrag der Höhe nach nennen. An eine solche Mahnung werden hohe Anforderungen gestellt, weil Sie eindringlich auf die schweren Folgen Ihres Verzugs hingewiesen werden sollen. Ihnen muss auch die vorgesehene Nachfrist eingeräumt und das Wiederaufleben angedroht werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 12.07.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die Mahnung hat auf den Ausgleich bezug zu nehmen und die Höhe des geforderten Betrages zu enthalten (RZ 1989/44). (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

KO §156 Abs4; KO §198

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Wiederaufleben der Forderung nach Ausgleich

Ja. Beim Wiederaufleben besteht die ursprüngliche Forderung wieder so, wie sie vor dem Ausgleich bestanden hat. Sie verwandelt sich lediglich in eine Geldforderung, und bei Verzug mit der Erfüllung können auch Verzugszinsen verlangt werden.

günstig für Gläubiger Ausgleich als Einwand im Prozess

Ja. Ein rechtskräftig bestätigter Ausgleich wirkt sich auf Höhe und Fälligkeit der Forderung aus, das Gericht berücksichtigt ihn im Prozess aber nur, wenn Sie ihn einwenden. Versäumen Sie das, werden Sie zur vollen Zahlung verurteilt. Kommt der Ausgleich erst später zustande, können Sie ihn gegen die Vollstreckung einwenden.

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