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Muss ich zahlen, obwohl ich keine Rechnung bekommen habe?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten
Ja. Ihre Zahlungspflicht hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass Ihnen eine Rechnung zugeschickt wird; deren Fehlen berechtigt Sie auch nicht, die Zahlung zurückzuhalten. Nur ausnahmsweise wird die Zahlung aufgeschoben, nämlich wenn Sie die Höhe ohne Mitteilung des Verkäufers gar nicht wissen können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlungspflicht hängt nicht von der Zusendung einer Rechnung ab, und auch die (zwischen Kaufleuten) nach den Maßstäben des § 914 ABGB von der Rechtsprechung bejahte vertragliche Nebenpflicht zur Legung einer Faktura (SZ 24/119) steht nicht im synallagmatischen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, sodaß ihre Nichterfüllung dem Käufer nicht die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu verschaffen vermag. Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlungspflicht wird nur ausnahmsweise dann bis zum Erhalt der Faktura oder sonst bis zur ziffernmäßigen Bekanntgabe der Kaufpreisforderung hinausgeschoben, wenn der Käufer ohne Mitteilung des Verkäufers die ziffernmäßige Höhe seiner Kaufpreisschuld nicht wissen kann. (Bydlinski in Klang 2. Auflage IV/2, 338 f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020047 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Zahlung vor Übergabe der Ware

Nein, wenn die Sache die zugesagten Eigenschaften nicht hat. Solange nicht übergeben wurde und Sie mit der Annahme nicht in Verzug sind, können Sie einer Klage auf den Kaufpreis entgegenhalten, dass nicht ordentlich erfüllt wurde. Dass die Sache der Zusage entspricht, muss dann der Verkäufer beweisen.

günstig für Käufer Zahlung zurückhalten bei Mängeln

Ja. Als Käufer einer Sache oder Besteller eines Werks dürfen Sie Ihre Zahlung so lange hinausschieben, bis die andere Seite ihre Pflichten vollständig erfüllt hat. Das gilt in der Regel auch bei einem geringen Mangel oder einer bloßen Nebenleistung.

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