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Darf der Verkäufer die Mehrwertsteuer nachträglich dazurechnen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Wurde im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vereinbart, dass die Mehrwertsteuer zum Kaufpreis hinzukommt, müssen Sie sie nicht zusätzlich zahlen. Anderes gilt nur, wenn sich in der jeweiligen Branche ein abweichender Handelsbrauch entwickelt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die MWSt zum Kaufpreis hinzukomme, ist der Käufer, wenn sich nicht ein abweichender Handelsbrauch in der bestimmten Branche entwickelt hat, nicht verpflichtet, die MWSt neben dem vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung

Sie können verlangen, dass die Umsatzsteuer in der Rechnung eigens ausgewiesen wird. Ihre Zahlungspflicht hängt davon aber nicht ab. Der Betrag samt Steuer wird also auch dann fällig, wenn die Rechnung die Steuer nicht gesondert nennt.

günstig für Verkäufer Fälligkeit des Kaufpreises ohne Rechnung

Ja. Ihre Zahlungspflicht hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass Ihnen eine Rechnung zugeschickt wird; deren Fehlen berechtigt Sie auch nicht, die Zahlung zurückzuhalten. Nur ausnahmsweise wird die Zahlung aufgeschoben, nämlich wenn Sie die Höhe ohne Mitteilung des Verkäufers gar nicht wissen können.

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