Darf der Verkäufer die Mehrwertsteuer nachträglich dazurechnen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 10.07.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vereinbarter Stundenlohn bei Anwaltshonorar ist im Zweifel, das heißt wenn im Vertrag nichts über die Umsatzsteuer gesagt wurde, der Bruttobetrag.OGH 10 Bkd 3/08, 18.05.2009
- Ein Bruttoentgelt enthält im Regelfall die Umsatzsteuer, entscheidend sind aber immer die Umstände des Einzelfalls.OGH 6 Ob 157/05i, 25.08.2005
- Der Preis ist nach wie vor ein "Bruttopreis".OGH 7 Ob 582/81, 09.04.1981
- Das Bestehen eines abweichenden Handelsbrauches im Realitätenvermittlungsgewerbe müsste bereits in erster Instanz behauptet und unter Beweis gestellt werden.OGH 3 Ob 566/77, 05.07.1977
- Hier: WerklohnOGH 5 Ob 195/75, 04.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 16.
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können verlangen, dass die Umsatzsteuer in der Rechnung eigens ausgewiesen wird. Ihre Zahlungspflicht hängt davon aber nicht ab. Der Betrag samt Steuer wird also auch dann fällig, wenn die Rechnung die Steuer nicht gesondert nennt.
Ja. Ihre Zahlungspflicht hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass Ihnen eine Rechnung zugeschickt wird; deren Fehlen berechtigt Sie auch nicht, die Zahlung zurückzuhalten. Nur ausnahmsweise wird die Zahlung aufgeschoben, nämlich wenn Sie die Höhe ohne Mitteilung des Verkäufers gar nicht wissen können.