Kann über dieselbe Frage im Verfahren zweimal entschieden werden?
betrifft Kläger, Beklagter
Wird während eines Verfahrens beantragt, ein bestimmtes Rechtsverhältnis festzustellen, ist diese Frage damit bereits anhängig. Ein späterer gegenläufiger Antrag der anderen Partei über dasselbe Verhältnis ist deshalb unzulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ein Zwischenfeststellungsantrag begründet bezüglich des seinen Gegenstand bildenden Rechtsverhältnisses Streitanhängigkeit. Es besteht daher auch in Ansehung des ein und dasselbe Rechtsverhältnis betreffenden positiven Feststellungsantrages einer Partei und des negativen Feststellungsantrages der anderen Partei Streitanhängigkeit, welche die Einbringung des später gestellten Feststellungsantrages unzulässig macht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der vom Kläger gestellte Zwischenantrag auf Feststellung ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht einer Klage bzw. Klageerweiterung gleichzuhalten, sodass auch dessen Zulässigkeit mangelnde Streitanhängigkeit zur Voraussetzung hat.OGH 1 Ob 281/01g, 27.11.2001
- Unzulässiger Zwischenfeststellungsantrag ist zurückzuweisen.OGH 7 Ob 234/69, 14.01.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 53/25k, 11.04.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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