Darf die Gegenseite dieselbe Frage umgekehrt noch einmal einklagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 04.06.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung der Begehren im Zusammenhang mit dem Klagevorbringen ergibt Identität der Ansprüche.OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022
- Hier: Keine Streitanhängigkeit bei Klagebegehren auf Einwilligung in die Einverleibung einer Dienstbarkeit und zuvor eingebrachter negativer Feststellungsklage.OGH 3 Ob 138/18t, 21.09.2018
- Hier: Leistungsklage über Unterhaltsanspruch und Feststellungsklage, dass kein Unterhaltsanspruch bestehe.OGH 3 Ob 185/08i, 19.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039246 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 6 Ob 54/25x, 04.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 227/22x, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zwei Verfahren betreffen dieselbe Sache nur, wenn dieselben Parteien beteiligt sind und Begehren wie Klagegrund übereinstimmen. Maßgeblich ist allein, was die klagende Partei vorbringt. Kommen im zweiten Verfahren weitere anspruchsbegründende Tatsachen dazu, ist es nicht dieselbe Sache.
Stützt sich Ihr Unterlassungsbegehren auf einen anderen Verstoß als das Begehren in einem früheren Verfahren, liegt keine doppelte Klage vor. Es fehlt dann die notwendige Übereinstimmung des zugrunde liegenden Sachverhalts, auch wenn der Urteilsantrag gleich lautet.