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Wann liegt ein zweites Verfahren über dieselbe Sache vor?

betrifft Kläger, Beklagter
Ein zweites Verfahren ist nur dann unzulässig, wenn nicht nur dieselben Parteien beteiligt sind, sondern auch derselbe Anspruch geltend gemacht wird. Ob das zutrifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 04.06.2025 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung liegt das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit - ebenso wie jenes der Rechtskraft - erst dann vor, wenn nicht nur die Identität (Nämlichkeit) der Parteien, sondern auch Identität der Ansprüche besteht. Ob das der Fall ist oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab - keine erhebliche Rechtsfrage.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 29.

Im Gesetz

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