Ist die Entscheidung über eine Vorfrage endgültig?
betrifft Kläger, Beklagter
Entscheidungen über einen Feststellungsantrag im laufenden Verfahren werden genauso endgültig wie Entscheidungen über andere Feststellungsbegehren. Sie können später nicht mehr neu aufgerollt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Entscheidungen über Zwischenanträge auf Feststellung sind in gleicher Weise der Rechtskraft teilhaft wie die Entscheidungen über sonstige Feststellungsbegehren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einer nach § 37 Abs 3 Z 13 MRG aF, § 37 Abs 3 Z 11 MRG nF zulässigen, in Rechtskraft erwachsenen Zwischenentscheidung über einen Zwischenantrag auf Feststellung kommt innerprozessual Bindungswirkung zu, sodass Fragen des Anspruchsgrundes nicht mehr neu aufgerollt werden dürfen. Daran ist auch der Oberste Gerichtshof gebunden.OGH 5 Ob 140/08m, 09.09.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039847 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 4 Ob 53/25k, 11.04.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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