Verliere ich mein Widerspruchsrecht, wenn ich die Änderung nur bestreite?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039403 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 Ob 16/19x, 25.06.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Haben Sie sich inhaltlich auf das geänderte Begehren eingelassen und dazu etwas vorgebracht, können Sie sich gegen die Änderung nicht mehr wehren. Die bloße Erklärung, Sie bestreiten und lehnen die Änderung ab, gilt aber noch nicht als solches Einlassen.
Ergänzen Sie ein unvollständiges Vorbringen von sich aus um jene Tatsachen, die Ihren Anspruch nun schlüssig begründen, ist das keine Änderung der Klage. Eine Änderung liegt nur vor, wenn Sie das Begehren ändern oder neue Tatsachen vorbringen, die zu einer anderen rechtlichen Grundlage führen. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihr bisheriges Vorbringen durch ein anderes ersetzen.