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Wie kann ich mich wehren, wenn meine Klageänderung abgelehnt wurde?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Über die Änderung einer Klage wird der Sache nach mit Beschluss entschieden. Kleidet das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung fälschlich in ein Urteil, ändert das nichts an Ihren Möglichkeiten. Ihr Rechtsmittel wird dann als Rekurs behandelt und unterliegt dessen engeren Grenzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 22.10.2020 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Wenn die zweite Instanz über die Frage des Vorliegens und der Zulässigkeit einer Klagsänderung unrichtigerweise in Urteilsform abspricht, so kann dies den Parteien nicht mehr Rechte geben, als wenn dies mit Beschluss erfolgt wäre. Eine gegen diese Entscheidung erhobene "Revision" ist als Revisionsrekurs zu werten und unterliegt daher den Rechtsmittelbeschränkungen des § 528 ZPO (vgl Novak, Zur Tragweite des § 519 ZPO, JBl 1953,62 f und Fasching III S 123 f).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039253 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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