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Zählt, wen ich klagen wollte, oder was in der Klage steht?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Partei ist nicht, wer als Kläger auftreten wollte oder wer in Anspruch genommen werden sollte. Partei ist nur, wessen Stellung sich aus dem Vorbringen und dem Begehren der Klage klar und deutlich ergibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.04.2022 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Prozesspartei ist nicht derjenige, der als Kläger auftreten wollte oder als Beklagter in Anspruch genommen werden sollte, sondern nur derjenige, dessen Parteistellung sich aus dem Vorbringen und dem Begehren der Klage klar und deutlich ergibt (Bedeutung des Umstandes, dass Vollmacht des Klagevertreters von einer anderen Person unterschrieben wurde).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039446 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 44.

Im Gesetz

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