Wer gilt als Partei, wenn die Klage nicht eindeutig ist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.04.2022 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aus der Klagserzählung geht in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise hervor, dass der Kläger die Klage gegen den Haftpflichtversicherer des unfallbeteiligten Motorrads richten wollte.OGH 2 Ob 212/20w, 26.05.2021
- Der vorliegende Fall ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Berichtigung der Klageangaben gar nicht angestrebt wird. Die Klägerin selbst hat klargestellt, dass sie nicht die Einschreiterin, sondern nur die am ***** geborene namensgleiche Person geklagt hat und klagen will.OGH 6 Ob 219/99w, 16.09.1999
- Die Parteistellung des Beklagten muss daraus klar und deutlich hervorgehen.OGH 6 Ob 219/99w, 16.09.1999
- Das Gericht hat im Zweifelsfall die Angaben des Klägers auszulegen.OGH 7 Ob 397/97a, 26.03.1998
- Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Berichtigung der Parteienbezeichnung ist jene Bezeichnung maßgebend, die der Kläger in der streitanhängig gewordenen Klage (und zudem auch in der Folge regelmäßig) gebraucht hat.OGH 4 Ob 2340/96p, 17.12.1996
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- Dem durch diese Angaben nicht gedeckten Willen der klagenden Partei kommt keine Bedeutung zu.OGH 7 Ob 599/86, 19.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035060 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 9 ObA 137/21v, 27.04.2022
- OGH 5 Ob 203/19t, 30.04.2020
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Berichtigung ist nur zulässig, wenn aus der Klage zweifelsfrei erkennbar ist, wer geklagt sein sollte. Fehlt diese Klarheit, liegt keine bloße Berichtigung vor, sondern der Austausch der Partei.
Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.