Kann ich mich wehren, wenn ich plötzlich als Beklagter gelte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.01.2021 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Nebenintervenientin, die nunmehr im Verfahren (auch) als beklagte Partei behandelt werden soll, ist zum Rekurs gegen den Beschluss auf Berichtigung der Parteienbezeichnung rechtsmittellegitimiert.OGH 1 Ob 92/17m, 30.08.2017
- Hier: Parteistellung jenes Rechtssubjekts, auf deren Firma eine Berichtigung der Parteienbezeichnung beantragt wurde.OGH 6 Ob 136/15s, 25.09.2015
- Rechtsmittellegitimation des Ersatzerben für das Verfahren auf Zurückweisung seiner Erbantrittserklärung bejaht.OGH 3 Ob 141/12z, 17.10.2012
- Derjenige, dem im Verfahren die Parteistellung abgesprochen wurde, ist grundsätzlich legitimiert, die Überprüfung dieser Rechtsansicht zu verlangen.OGH 8 Ob 51/10y, 25.05.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 5 Ob 224/20g, 21.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 51/20s, 27.05.2020
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird Ihre Klage zurückgewiesen, weil Ihre Fähigkeit, Partei zu sein, verneint wurde, dürfen Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben. Bis zur rechtskräftigen Klärung dieser Frage werden Sie im Verfahren wie eine Partei behandelt und bekommen auch Ihre Kosten ersetzt.
Ja, wenn sich aus der Schilderung in der Klage zweifelsfrei ergibt, wen Sie in Anspruch nehmen wollten, etwa durch den Hinweis auf eine bestimmte Rechnung. Dann liegt keine Änderung der Klage vor, selbst wenn es dadurch zu einem Wechsel der Person kommt. Später nachgeschobenes Vorbringen zählt dafür nicht. Die richtige Partei muss den bis dahin geführten Teil des Verfahrens nicht gegen sich gelten lassen.