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Kann ich mich wehren, wenn ich plötzlich als Beklagter gelte?

günstig für Beklagter betrifft Beklagter, Kläger, Unternehmen, Nebenintervenient
Ja. Wird im Verfahren darüber gestritten, wer eigentlich geklagt ist, ist jede vom Gericht als Partei behandelte Person am Verfahren beteiligt. Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass diese Entscheidung beseitigt wird, kann dagegen ein Rechtsmittel erheben. Auch wer keine Parteistellung zugesprochen bekam, darf diese Ansicht überprüfen lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.01.2021 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Im Zwischenverfahren über die Identität der vom Kläger gewollten beklagten Partei und der nach seinen Klageangaben tatsächlich als geklagt anzusehenden Person ist jede vom Gericht (erster oder zweiter Instanz) als Partei behandelte Person verfahrensbeteiligt und unter der Voraussetzung des Vorliegens eines rechtlichen Interesses an der Beseitigung der Gerichtsentscheidung auch rekurslegitimiert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Rechtsmittel bei verneinter Parteifähigkeit

Ja. Wird Ihre Klage zurückgewiesen, weil Ihre Fähigkeit, Partei zu sein, verneint wurde, dürfen Sie dagegen ein Rechtsmittel erheben. Bis zur rechtskräftigen Klärung dieser Frage werden Sie im Verfahren wie eine Partei behandelt und bekommen auch Ihre Kosten ersetzt.

günstig für Kläger Richtigstellung der Parteibezeichnung

Ja, wenn sich aus der Schilderung in der Klage zweifelsfrei ergibt, wen Sie in Anspruch nehmen wollten, etwa durch den Hinweis auf eine bestimmte Rechnung. Dann liegt keine Änderung der Klage vor, selbst wenn es dadurch zu einem Wechsel der Person kommt. Später nachgeschobenes Vorbringen zählt dafür nicht. Die richtige Partei muss den bis dahin geführten Teil des Verfahrens nicht gegen sich gelten lassen.

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