Zum Inhalt springen

Wie kann ich mich als Beklagter dauerhaft absichern?

günstig für Beklagter betrifft Beklagter, Kläger
Als beklagte Partei können Sie beantragen, dass das Gericht die Grundlage des behaupteten Anspruchs verbindlich verneint. Diese Wirkung reicht über den laufenden Streit hinaus und ist stärker als eine Gegenklage.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Der Zwischenantrag des Beklagten stellt nach der Widerklage das stärkere Abwehrmittel des Beklagten dar und bezweckt die über den Rahmen des Rechtsstreites hinaus wirkende recktskräftige Verneinung des vom Kläger behaupteten rechtserzeugenden Tatbestandes.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039560 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Rechtsmittel gegen Zurückweisung eines Zwischenantrags

Ja. Nicht nur die Zurückweisung einer Klage, sondern auch die Zurückweisung eines Zwischenantrags auf Feststellung können Sie bekämpfen. Weist erst das Berufungsgericht einen solchen Antrag zurück, steht Ihnen dagegen jedenfalls ein Rechtsmittel offen.

günstig für Kläger Anerkenntnis im Gerichtsverfahren

Sie können einen Anspruch vor Gericht mündlich oder schriftlich und ohne bestimmte Worte anerkennen. Diese Erklärung wirkt nur im Verfahren, sie kann nicht mehr zurückgenommen werden und bindet das Gericht ebenso wie Sie selbst. Anerkennen Sie den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach, ergeht ein Endurteil, anerkennen Sie nur den Grund, ein Zwischenurteil.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zwischenantrag der beklagten Partei
Verfahrensrecht · Zwischenantrag erstmals in zweiter Instanz
Verfahrensrecht · Zwischenantrag auf Feststellung