Was kann ich als Beklagter über diesen Prozess hinaus feststellen lassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1983)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gegenstand des Zwischenantrags ist das Begehren, urteilsmäßig über den Bestand oder Nichtbestand eines für die Entscheidung über das Klagebegehren oder ein Gegenrecht präjudizielles, in seiner Bedeutung über den konkreten Rechtsstreit hinausgehenden Rechts oder Rechtsverhältnisses abzusprechen. Gegenstand der Feststellung kann daher nur ein Recht oder Rechtsverhältnis, nicht aber die Feststellung einer Tatsache sein.OGH 8 Ob 22/17v, 28.03.2017
- Für den Beklagten ist der Zwischenantrag ein aktives Abwehrmittel, mit dem er die rechtskräftige und über den konkreten Rechtsstreit hinausreichende Feststellung begehrt, dass das für den Anspruch des Klägers präjudizielle Rechtsverhältnis nicht besteht.OGH 10 Ob 86/07f, 06.11.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039621 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 4 Ob 53/25k, 11.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist zulässig, wenn die Frage für das Hauptbegehren entscheidend ist und die Entscheidung über den laufenden Prozess hinauswirkt. Ein besonderes Interesse an einer baldigen Feststellung müssen Sie nicht nachweisen.
Ja. Nicht nur die Zurückweisung einer Klage, sondern auch die Zurückweisung eines Zwischenantrags auf Feststellung können Sie bekämpfen. Weist erst das Berufungsgericht einen solchen Antrag zurück, steht Ihnen dagegen jedenfalls ein Rechtsmittel offen.