Kann ich mich wehren, wenn mein Zwischenantrag zurückgewiesen wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1937)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Weist das Berufungsgericht aus Anlass der Berufung einen Zwischenantrag auf Feststellung erstmals zurück ist ein solcher Beschluss mit Rekurs jedenfalls anfechtbar, weil nach ständiger Rechtsprechung § 519 Abs 1 Z 1 ZPO sinngemäß anzuwenden ist.OGH 1 Ob 99/18t, 19.06.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 1 Ob 99/18t, 21.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/18t, 12.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Ihnen daraus ein Nachteil im Verfahren entsteht. Wird eine Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen statt inhaltlich abgewiesen, kann dieselbe Sache später erneut eingebracht werden. Deshalb dürfen Sie diese Entscheidung bekämpfen. Steht der neuerlichen Klage ohnehin ein Hindernis entgegen, fehlt Ihnen dieser Nachteil.
Fehlt Ihnen das rechtliche Interesse an der Feststellung, wird Ihre Klage mit Urteil abgewiesen und nicht mit Beschluss zurückgewiesen. Das gilt auch dann, wenn Sie bloß Tatsachen oder abstrakte Rechtsfragen festgestellt haben wollen.