Wann kann ich im Prozess eine Grundsatzfrage klären lassen?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Prozesses
Ein Zwischenantrag auf Feststellung ist nur zulässig, wenn die begehrte Feststellung über den laufenden Rechtsstreit hinaus wirkt. Diese Wirkung muss aus Ihrem Vorbringen oder aus der gesamten Sachlage klar erkennbar sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Die Wirkung einer durch den Zwischenantrag begehrten Feststellung muss über den konkreten Rechtsstreit hinausgehen; diese Wirkung muss dem Vorbringen des Antragstellers bzw aus der ganzen Sachlage heraus klar erkennbar sein (Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, III, 133/134).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zwischenantrag auf Feststellung, dass bestimmte Jahresabschlüsse zu den angegebenen Stichtagen rechtswirksam festgestellt seien.OGH 6 Ob 4/21p, 12.05.2021
- Hier: Bestehen eines Fischereirechts.OGH 1 Ob 130/02b, 11.06.2002
- Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrags nach § 236 Abs 1 ZPO - der auch von der beklagten Partei gestellt werden kann (§ 259 Abs 2 ZPO) - ist, dass das festzustellende Rechtsverhältnis für die Entscheidung in der Hauptsache präjudiziell ist und dass die Bedeutung der Feststellung über den konkreten Rechtsstreit hinausreicht.OGH 1 Ob 130/02b, 11.06.2002
- Reicht die Bedeutung der Feststellung über den konkreten Rechtsstreit nicht hinaus, besteht kein Bedürfnis nach selbständiger urteilsmäßiger Feststellung des präjudiziellen Rechtsverhältnisses, weil die in den Entscheidungsgründen vorgenommene Beurteilung zur Erledigung des konkreten Rechtsstreites ausreicht und sich in ihm erschöpft.OGH 6 Ob 112/01s, 16.05.2001
- Das für Feststellungsklagen geforderte rechtliche Interesse für Zwischenfeststellungsanträge ist gleichwohl, wenn auch in anderer Form, nachzuweisen.OGH 1 Ob 806/76, 16.03.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039468 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 36.
- OGH 9 Ob 67/25f, 26.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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