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Verliere ich meinen Anspruch, wenn ich die Klage einschränke?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Schränken Sie Ihre Klage auf einen kleineren Betrag ein, verzichten Sie damit noch nicht auf den Rest. Sie können später wieder ausdehnen oder neu klagen, sofern sich aus der Begründung der Einschränkung kein ausdrücklicher Verzicht ergibt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.05.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Die bloße Tatsache einer Klagseinschränkung kann nicht als Anspruchsverzicht gewertet werden. Spätere Ausdehnung daher möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039573 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht

Nehmen Sie eine Klage unter Verzicht auf den Anspruch zurück, entsteht dadurch ein Hindernis für ein neues Verfahren. Eine spätere Klage über denselben Anspruch ist förmlich zurückzuweisen.

günstig für Beklagter Klageänderung und Unterbrechung der Verjährung

Wird ein Anspruch erst durch eine Änderung der Klage geltend gemacht, kommt es für die Unterbrechung der Verjährung nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage an. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt.

Verwandte Fragen

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