Zählt für einen später eingeklagten Anspruch der Tag der Klage?
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Ständige Rechtsprechung seit 1929, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1929)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unfallversicherung: Es stellt eine Klagsänderung dar, wenn statt der Neubemessung des Invaliditätsgrads die Bekämpfung der Erstbemessung desselben begehrt wird.OGH 7 Ob 144/17b, 21.02.2018
- Wird der Anspruch erst im Wege der Klagsänderung geltend gemacht, kommt es für die Beurteilung der Verjährung hingegen nicht auf den Zeitpunkt der Klagseinbringung an.OGH 7 Ob 141/14g, 29.10.2014
- Die Frage, ob von einer für die Verjährungsunterbrechung maßgeblichen bloßen Sachverhaltsergänzung, Änderung der rechtlichen Qualifikation eines Vorbringens oder doch von einer Klagsänderung auszugehen ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (vgl 6 Ob 234/04m) und begründet daher im Regelfall keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO.OGH 2 Ob 143/10h, 14.07.2011
- Wird ein Klageanspruch mit Klageänderung oder -ausdehnung geltend gemacht, tritt die Unterbrechungswirkung erst ab diesem Zeitpunkt ein, und zwar auch dann, wenn sich das neue Begehren auf den schon davor in der Klage vorgebrachten Sachverhalt stützt.OGH 6 Ob 187/98p, 16.07.1998
- Entscheidend ist das Wirksamwerden der Änderung der Klage.OGH 2 Ob 65/98t, 19.03.1998
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- Wird ein Anspruch durch eine Klageänderung geltend gemacht, so wird erst dadurch die Verjährung unterbrochen, und demnach auch eine Präklusivfrist (hier: § 1111 ABGB) erst dadurch gewahrt.OGH 4 Ob 1626/95, 19.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 42.
- OGH 5 Ob 17/26z, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 39/25p, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 1/24s, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 104/23k, 20.12.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Es zählt der Tag, an dem der Schriftsatz bei Gericht einlangt. Endgültig wirkt die Unterbrechung der Verjährung allerdings erst, wenn der Schriftsatz in der mündlichen Verhandlung auch vorgetragen wird.
Ja. Musste Ihre Klage nachgebessert werden und haben Sie das innerhalb der gesetzten Frist getan, gilt sie schon mit dem ersten Einlangen bei Gericht als eingebracht. Die Verjährung ist damit ab diesem Tag unterbrochen; auch eine unvollständige oder unschlüssige Klage kann nachträglich ergänzt werden.