Kann ich meine Klage nachträglich auf mehr Geld ausdehnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn der Beklagte bereits die Verjährungseinrede erhoben hat, muss er nach Klagsausdehnung, die nach der Rechtsprechung eine noch spätere Geltendmachung bedeutet, für den ausgedehnten Betrag nicht noch einmal die Verjährungseinrede erheben.OGH 6 Ob 213/20x, 25.11.2020
- Die Verjährung ist bei einer Teileinklagung nur hinsichtlich des eingeklagten Teilbetrags unterbrochen. Der Vorbehalt der späteren Ausdehnung des Klagebegehrens ist bedeutungslos.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- Die Klagsausdehnung wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Klagseinbringung zurück.OGH 2 Ob 271/00t, 28.06.2001
- Jede Klage unterbricht die laufende Verjährung nur soweit, als der Anspruch der Höhe nach geltend gemacht wurde. Belangen im Sinne des § 1497 ABGB ist nur die unbedingt wirksame Geltendmachung des (bei Geldschulden) bezifferten Klagsanspruchs.OGH 1 Ob 1724/95, 19.12.1995
- Der Vorbehalt der späteren Ausdehnung des Klagebegehrens ist bedeutungslos.OGH 9 ObA 229/89, 30.08.1989
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 229/89, 30.08.1989
- Verjährung von Ansprüchen des Handelsagenten nach § 17 Abs 2 HAG.OGH 1 Ob 163/58, 30.04.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019184 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 4 Ob 110/24s, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 133/23d, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 139/21h, 28.09.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 986 · Dauer und Auflösung des Darlehensvertrags
- ABGB § 1497
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Während aufrechter Ehe kann die Verjährung Ihrer Forderung gegen den Ehepartner nicht einmal zu laufen beginnen. Erst mit der Scheidung setzt der Fristenlauf ein. Danach muss der noch offene Rest der Verjährungsfrist verstreichen, bevor der Anspruch verjährt ist.
Eine Klage darauf, dass eine Forderung nicht besteht, unterbricht die Verjährung nicht, auch wenn sie zurückgewiesen oder abgewiesen wird. Würde eine Forderung nur deshalb verjähren, weil wegen dieses Verfahrens keine eigene Klage möglich war, ist die Gegenseite geschützt. Sie kann dem Einwand der Verjährung entgegenhalten, dass er arglistig ist.