Darf das Gericht meinen Beweisantrag als Ausforschung ablehnen?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ein Beweisantrag ist unzulässig, wenn er erst klären soll, was überhaupt geschehen ist, und die Partei den Sachverhalt selbst nicht angeben kann. Nennen Sie dagegen einen konkreten Sachverhalt als Beweisthema, ist der Antrag zulässig. Das gilt auch, wenn Sie selbst nicht überzeugt sind, dass er zutrifft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Von einem unzulässigen Erkundungsbeweis bzw Ausforschungsbeweis ist dann zu sprechen, wenn der Beweisantrag auf die Aufklärung eines rechterzeugenden oder rechtsvernichtenden Sachverhaltes gerichtet ist, dessen Tatbestandselemente der Partei selbst nicht klar waren und die von ihr weder vorgetragen noch konkretisiert wurden. Hingegen wird der Beweis dann nicht als unzulässiger Ausforschungsbeweis anzusehen sein, wenn die antragstellende Partei einen konkreten rechtserheblichen Sachverhalt als Beweisthema vorträgt, selbst wenn sie im Zeitpunkt der Antragstellung von dem Bestand und der Richtigkeit des vorgetragenen Sachverhaltes keineswegs überzeugt ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 9 ObA 83/24g, 26.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 156/24f, 22.07.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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