Wie genau muss ich einen Beweisantrag begründen?
betrifft Angeklagte, Beschuldigte, Verteidiger, Verfahrensparteien
So genau, dass ein Gewinn für die Wahrheitsfindung zu erwarten ist. Sie müssen angeben, was mit dem Beweis konkret bewiesen werden soll. Gemessen wird das an einem realitätsbezogenen Maßstab: Aus dem Antrag muss eine erfolgversprechende Bereicherung der Entscheidungsgrundlagen zu erwarten sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
In einem Beweisantrag müssen die Beweisthemen so substantiiert werden, dass bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabes eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Aus einer Beweisführung muss unter Zugrundelegung der Verfahrensergebnisse im Zeitpunkt der Antragstellung bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten sein.OGH 11 Os 80/08m, 19.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 41.
- OGH 14 Os 112/18d, 21.05.2019
Im Gesetz
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