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Reicht es, wenn ich nur einen Zeugen nenne?

betrifft Angeklagter, Verteidiger, Kläger, Beklagter
Nein. In einem Beweisantrag müssen Sie nicht nur das Beweismittel nennen, sondern auch, was damit bewiesen werden soll. Fehlt dieses Thema, kann das Gericht den Antrag nicht überprüfen und muss ihn nicht beachten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Ein Beweisantrag, der nur das Beweismittel, nicht aber das Beweisthema nennt, ist auf seine Berechtigung unüberprüfbar und daher unbeachtlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099301 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 45.

Im Gesetz

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