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Gilt mein bisheriges Vorbringen auch beim neuen Gericht weiter?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Ja. Die Überweisung soll den bereits begonnenen Rechtsstreit fortführen, das Verfahren bildet eine Einheit. Das neue Gericht setzt dort fort, wo das bisherige aufgehört hat, und Sie müssen Ihr früheres Vorbringen gegen sich gelten lassen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Die Überweisung hat den Zweck der Wahrung der Kontinuität des eingeleiteten Rechtsstreites. Der Beklagte muß sein Vorbringen vor der Überweisung (ein bestimmtes anderes Gericht sei zuständig) gegen sich gelten lassen, soweit nicht eine unverzichtbare Unzulässigkeit zu beachten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Unzuständigkeitseinrede nach Überweisung

Ja. Das Gericht, an das überwiesen wurde, ist zwar an den Ausspruch über die sachliche Zuständigkeit gebunden. Das hindert aber den Prozessgegner nicht, die Unzuständigkeit einzuwenden, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren einbezogen war.

günstig für Beklagter Eigener Überweisungsantrag und Rechtsmittel

Nein. Beantragen Sie, die Sache an ein anderes Gericht zu überweisen, unterwerfen Sie sich damit im Vorhinein einer solchen Entscheidung. Sie können den Beschluss dann nicht mehr bekämpfen, weil er Ihnen nicht schadet.

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