Zum Inhalt springen

Kann ich die Überweisung bekämpfen, die ich selbst beantragt habe?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Beantragen Sie, die Sache an ein anderes Gericht zu überweisen, unterwerfen Sie sich damit im Vorhinein einer solchen Entscheidung. Sie können den Beschluss dann nicht mehr bekämpfen, weil er Ihnen nicht schadet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Stellt der Kläger einen Antrag im Sinne des § 261 Abs 6 ZPO, so hat er sich damit für den Fall, dass die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ausgesprochen und zugleich seinem Antrag stattgegeben wird, diesem Beschluss von Vornherein unterworfen (vgl EvBl 1968/307). Damit fehlt die Beschwer für die Anfechtung des Beschlusses des Berufungsgerichtes, mit dem es die Unzuständigkeit des Erstgerichtes ausgesprochen und zugleich auf Grund seines Antrages die Klage an das Arbeitsgericht überwiesen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039923 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Überweisungsantrag statt Rechtsmittel

Wenn Sie darauf bestehen wollen, dass das angerufene Gericht zuständig ist, dürfen Sie keinen Antrag auf Überweisung stellen. Mit einem solchen Antrag nehmen Sie die Entscheidung im Vorhinein an und verlieren jedes Rechtsmittel dagegen.

günstig für Kläger Bindung an den Überweisungsbeschluss

Mit derselben Begründung nicht. Das Gericht, an das überwiesen wurde, darf seine Unzuständigkeit nicht auf Umstände stützen, aus denen sich die Zuständigkeit des überweisenden Gerichts ergäbe. Diese Bindung gilt auch dann, wenn die Überweisung inhaltlich falsch war.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Überweisung an ein anderes Gericht
Verfahrensrecht · Zuständigkeit des Zielgerichts bei Überweisung
Verfahrensrecht · Anfechtung einer Delegierungsentscheidung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Zwischenentscheidung