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Kann das neue Gericht die Sache gleich wieder zurückschicken?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer
Mit derselben Begründung nicht. Das Gericht, an das überwiesen wurde, darf seine Unzuständigkeit nicht auf Umstände stützen, aus denen sich die Zuständigkeit des überweisenden Gerichts ergäbe. Diese Bindung gilt auch dann, wenn die Überweisung inhaltlich falsch war.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Die Prozeßüberweisung gemäß § 261 Abs 6 ZPO ist für den Beklagten ebenso wie für das Gericht, an das die Sache überwiesen wurde, insoweit bindend, als sie zwar grundsätzlich weder eine neuerliche Unzuständigkeitseinrede des Beklagten noch eine neuerliche amtswegige Zuständigkeitsprüfung durch das Gericht ausschließt, diese beiden Möglichkeiten aber dahin beschränkt, daß ein abermaliger Ausspruch der Unzuständigkeit nicht auf Tatsachen gestützt werden darf, aus denen sich die Zuständigkeit des überweisenden Gerichtes ergeben würde (Hier Überweisung vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht bei einem Anspruch aus einem ausländischen Arbeitsverhältnis).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040263 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Unzuständigkeitseinrede nach Überweisung

Ja. Das Gericht, an das überwiesen wurde, ist zwar an den Ausspruch über die sachliche Zuständigkeit gebunden. Das hindert aber den Prozessgegner nicht, die Unzuständigkeit einzuwenden, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren einbezogen war.

günstig für Beklagter Eigener Überweisungsantrag und Rechtsmittel

Nein. Beantragen Sie, die Sache an ein anderes Gericht zu überweisen, unterwerfen Sie sich damit im Vorhinein einer solchen Entscheidung. Sie können den Beschluss dann nicht mehr bekämpfen, weil er Ihnen nicht schadet.

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