Wie lange gilt die Überweisung an das andere Gericht?
betrifft Kläger, Antragsteller, Beklagte
Wird Ihre Sache an ein anderes Gericht überwiesen, bleibt dieser Beschluss für das neue Gericht maßgebend. Das gilt so lange, bis er von einem höheren Gericht rechtskräftig abgeändert wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 22.05.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Im Falle der Überweisung gemäß § 44 Abs 1 JN bleibt der Überweisungsbeschluss für das Adressatgericht solange maßgebend, als dieser nicht in höherer Instanz rechtskräftig abgeändert wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kompetenzkonflikt in einer Verlassenschaftssache.OGH 2 Nc 22/25w, 19.05.2025
- Hier: negativer Zuständigkeitsstreit ohne Partei, der Rekurslegitimation zukäme.OGH 7 Nc 2/23p, 21.02.2023
- Hier: Delegierung nach § 31a JN.OGH 3 Nc 20/19z, 29.08.2019
- So wie im Fall der Überweisung nach § 44 JN ist auch das Gericht, an das die Pflegschaftssache nach § 111 Abs 1 JN überwiesen wird, unabhängig von einer Zustellung des Übertragungsbeschlusses an die Parteien und damit unabhängig von der Rechtskraft des Beschlusses an die Übertragung gebunden, wenn es die Pflegschaftssache übernimmt. Ohne Sachverhaltsänderung kann die Pflegschaftssache nach Übernahme nicht wieder mit der Begründung an das übertragende Gericht zurückübertragen werden, dass doch dieses zuständig sei.OGH 10 Ob 99/15d, 17.11.2015
- Sodass das Adressatgericht seine Unzuständigkeit nicht mit der Begründung aussprechen kann, das überweisende Gericht sei zuständig.OGH 4 Nc 21/10s, 05.10.2010
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Unabhängig von seiner Zustellung an die Parteien.OGH 5 Nc 9/10h, 27.05.2010
- Dieser Bindungswirkung kann das Gericht, an das überwiesen wurde, auch nicht dadurch entgehen, dass es seinen Unzuständigkeitsbeschluss noch vor Eintritt der Rechtskraft des Überweisungsbeschlusses fasst.OGH 8 Nd 2/99, 09.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 46.
- OGH 4 Nc 5/25k, 22.05.2025
Im Gesetz
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