Gilt mein Zugeständnis, obwohl die Beweise klar dagegen sprechen?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Steht aufgrund der bisherigen Beweisergebnisse eindeutig fest, dass eine zugestandene Tatsache nicht stimmt, ist dieses Zugeständnis wirkungslos. Das Gericht ist daran nicht gebunden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.03.2018 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ein Geständnis, dessen Unrichtigkeit eindeutig erwiesen ist, ist unwirksam.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Tatsachengeständnis, dessen Unrichtigkeit aufgrund der bisherigen Beweisergebnisse eindeutig erwiesen ist, bindet das Gericht nicht.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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