Zum Inhalt springen

Gilt ein Zugeständnis auch, wenn die Akten das Gegenteil zeigen?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ergibt sich aus dem Akteninhalt eindeutig, dass eine als zugestanden angenommene Tatsache nicht stimmt, liegt gar kein wirksames Zugeständnis vor. Das Gericht darf sie dann nicht ungeprüft übernehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ein Geständnis ist ganz allgemein nicht nur unwirksam, sondern liegt auch gar nicht vor, wenn die Unrichtigkeit der als zugestanden angenommenen Tatsache sich aufgrund des Akteninhaltes eindeutig ergibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107489 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Unrichtiges Geständnis im Prozess
Verfahrensrecht · Schlussfolgerungen und Aktenwidrigkeit
Verfahrensrecht · Bindung an das gerichtliche Geständnis
Verfahrensrecht · Zugeständnis von Tatsachen im Prozess
Verfahrensrecht · Schweigen und Geständnis im Prozess