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Gilt mein Schweigen vor Gericht als Zugeständnis?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Wenn Sie zu einer Behauptung der Gegenseite nichts sagen, gilt das noch nicht als Zugeständnis. Ein Zugeständnis vor Gericht kann nur aus einer ausdrücklichen Erklärung abgeleitet werden. Bloßes Schweigen oder sonstiges Verhalten genügt dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ein schlüssiges gerichtliches Geständnis kann nur aus ausdrücklichen Parteierklärungen, nicht aber aus bloßem Schweigen oder aus einem anderen Verhalten der Partei abgeleitet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107488 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Pauschales Bestreiten gilt als Geständnis

Nein. Bestreiten Sie nur allgemein, ohne auf die Behauptungen einzugehen, wird das wie ein Zugeständnis gewertet. Das gilt aber nur, wenn von Ihnen konkrete Angaben überhaupt erwartet werden können, etwa nicht, wenn Sie in den Bereich der Gegenseite keinen Einblick haben.

günstig für Kläger Pauschales Bestreiten im Prozess

Bestreitet die Gegenseite eine Behauptung nur allgemein, ohne dazu je konkret Stellung zu nehmen, kann das ausnahmsweise wie ein Zugeständnis gewertet werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Behauptung offenkundig leicht zu widerlegen gewesen wäre.

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