Steht mit der Verurteilung auch grobe Fahrlässigkeit fest?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 11.03.2021 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 210/20y, 11.03.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
ZPO §268 IIA; ZPO §268 IIID4b
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurden Sie strafgerichtlich verurteilt, darf das Zivilgericht Ihnen sogar weitergehende Handlungen oder ein schwereres Verschulden anlasten. Umstände, aus denen sich ein geringeres Verschulden ergäbe, darf es dagegen nicht annehmen.
Das Gericht im Zivilverfahren ist nur an ein verurteilendes Strafurteil gebunden. An einen Freispruch oder an die Einstellung des Strafverfahrens ist es dagegen nicht gebunden.