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Muss die Haftpflichtversicherung das Strafurteil gegen sich gelten lassen?

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Nein. Der Haftpflichtversicherer war im Strafverfahren nicht beteiligt und hatte dort kein rechtliches Gehör. Deshalb bindet ihn das Strafurteil im späteren Zivilverfahren nicht. Ähnliches gilt für Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, an deren Verfahren die Beteiligten nicht ausreichend mitwirken konnten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 24.08.2017 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1996)

Die Bindungswirkung des Strafurteils erstreckt sich nicht auf den Haftpflichtversicherer, der im Strafprozess kein rechtliches Gehör hatte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097968 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Deckungsstreit und Hauptprozess

Im Streit darüber, ob die Rechtsschutzversicherung zahlen muss, dürfen Tatsachenfragen, die erst im eigentlichen Prozess zu klären sind, nicht bindend festgestellt werden. Auch die Aussichten auf Erfolg dürfen nicht durch eine vorgezogene Beweiswürdigung beurteilt werden.

günstig für Versicherungsnehmer Eigene Regulierung nach abgelehnter Deckung

Ja, wenn die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist. Sie verletzen dann keine Pflicht, wenn Sie den Anspruch ohne den Versicherer durch Urteil, Vergleich oder Anerkenntnis feststellen lassen. Beweisen müssen Sie aber weiterhin, dass die geregelten Ansprüche vom Versicherungsschutz gedeckt waren.

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