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Darf der Zivilrichter das Strafurteil in Zweifel ziehen?

günstig für Kläger betrifft Geschädigter, Schädiger, Beklagter
Nein. Was das Strafgericht als erwiesen angenommen hat, darf das Zivilgericht nicht als unerwiesen behandeln. Es kann aber einen für den Verurteilten noch ungünstigeren Sachverhalt als erwiesen ansehen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 11.03.2021 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1932)

Der Zivilrichter darf etwas, was vom Strafrichter als erwiesen angenommen wurde, zwar nicht als nicht erwiesen annehmen, aber er kann einen dem Verurteilten noch ungünstigeren Tatbestand als erwiesen annehmen. Es kann also bei einer Verurteilung nach § 143 StG Totschlag als erwiesen annehmen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

ZPO §268 IIID1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bindung des Zivilgerichts an das Strafurteil

Nein. Ein rechtskräftiges Strafurteil bindet das Zivilgericht. Die Schuldfrage und die rechtliche Einordnung der Tat dürfen dort nicht noch einmal geprüft werden, auch nicht in einem Schadenersatzprozess gegen Ihren Verteidiger. Gegen ein Strafurteil hilft nur der Rechtsschutz im Strafverfahren, etwa eine Wiederaufnahme.

günstig für Beklagter Bindung an das Strafurteil

Nein. Das Gericht im Zivilverfahren ist an ein Strafurteil nur so weit gebunden, wie es um den strafbaren Tatbestand geht. Ob jemand besonders schwer, etwa grob fahrlässig, gehandelt hat, muss eigens geprüft werden.

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