Darf der Zivilrichter das Strafurteil in Zweifel ziehen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1932, zuletzt bestätigt am 11.03.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1932)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040323 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 210/20y, 11.03.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
ZPO §268 IIID1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein rechtskräftiges Strafurteil bindet das Zivilgericht. Die Schuldfrage und die rechtliche Einordnung der Tat dürfen dort nicht noch einmal geprüft werden, auch nicht in einem Schadenersatzprozess gegen Ihren Verteidiger. Gegen ein Strafurteil hilft nur der Rechtsschutz im Strafverfahren, etwa eine Wiederaufnahme.
Nein. Das Gericht im Zivilverfahren ist an ein Strafurteil nur so weit gebunden, wie es um den strafbaren Tatbestand geht. Ob jemand besonders schwer, etwa grob fahrlässig, gehandelt hat, muss eigens geprüft werden.