Darf das Zivilgericht mehr annehmen, als das Strafurteil feststellt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 11.03.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Beurteilung der Frage eines Mitverschuldens des Geschädigten ist das Zivilgericht nicht gehindert, Feststellungen zu treffen, aus denen sich ein für den vom Strafgericht Verurteilten noch ungünstigeren Tatbestand als jener ergibt, der der strafgerichtlichen Verurteilung zu Grunde liegt.OGH 8 Ob 238/72, 28.11.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 210/20y, 11.03.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1301
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Verurteilung durch das Strafgericht sagt für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist im Einzelfall zu prüfen, unter Bedachtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse. Auch der Verstoß gegen eine Schutzvorschrift genügt für sich noch nicht.
Nein. Wie schwer das Verschulden des Schädigers wiegt, spielt für die Höhe des Schmerzengeldes keine Rolle, auch bei sehr hohem Verschuldensgrad nicht. Berücksichtigt wird dagegen das seelische Ungemach, etwa die eingeschränkte Beweglichkeit, Minderwertigkeitsgefühle und die verringerte Lebensfreude.