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Kann ich im Zivilprozess einwenden, dass meine Verurteilung falsch war?

günstig für Beklagter betrifft Verurteilte, Beschuldigte, Verteidiger, Kläger
Nein. Ein rechtskräftiges Strafurteil bindet das Zivilgericht. Die Schuldfrage und die rechtliche Einordnung der Tat dürfen dort nicht noch einmal geprüft werden, auch nicht in einem Schadenersatzprozess gegen Ihren Verteidiger. Gegen ein Strafurteil hilft nur der Rechtsschutz im Strafverfahren, etwa eine Wiederaufnahme.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 11.03.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2015)

Die Bindungswirkung eines rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteils hat zur Folge, dass eine Überprüfung des aufrechten Schuldspruchs, dh der Umstände, die die Schuldfrage betreffen, und der rechtlichen Subsumtion unter den zur Last gelegten Tatbestand, in einem nachfolgenden Zivilverfahren (hier: Schadenersatzprozess gegen den Verteidiger) ausgeschlossen ist. Der Verurteilte kann sich in einem nachfolgenden Zivilverfahren daher nicht erfolgreich darauf berufen, dass die Verurteilung falsch sei. Für eine derartige Überprüfung eines rechtskräftigen Strafurteils kann nur der Rechtsschutz im Strafverfahren, allenfalls in Form einer Wiederaufnahme, zur Verfügung stehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Grenzen der Bindung an das Strafurteil

Nein. Was das Strafgericht als erwiesen angenommen hat, darf das Zivilgericht nicht als unerwiesen behandeln. Es kann aber einen für den Verurteilten noch ungünstigeren Sachverhalt als erwiesen ansehen.

günstig für Kläger Wirkung der Verurteilung im Zivilprozess

Nein. Wurden Sie strafgerichtlich verurteilt, darf das Zivilgericht Ihnen sogar weitergehende Handlungen oder ein schwereres Verschulden anlasten. Umstände, aus denen sich ein geringeres Verschulden ergäbe, darf es dagegen nicht annehmen.

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