Was ist, wenn ich die Höhe meines Schadens nicht beweisen kann?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dass der Restnutzen eines Kastens mit einem Anschaffungspreis von 2.200 EUR nach einer gemeinsamen fünfmonatigen Nutzung 1.800 EUR beträgt, überschreitet nicht den Beurteilungsspielraum des § 273 ZPO.OGH 2 Ob 178/25b, 18.11.2025
- Dem Gericht kommt bei Anwendung des § 273 ZPO die Befugnis zu, die Höhe des Anspruchs nach freier Überzeugung festzusetzen.OGH 9 ObA 31/23h, 27.09.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040459 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 16.
- OGH 10 Ob 16/26i, 24.03.2026
- OGH 1 Ob 131/25h, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 31/25d, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 55/25a, 21.05.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 111/24z, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 202/24k, 11.12.2024
- OGH 5 Ob 149/24h, 14.11.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 8 Ob 95/24i, 24.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 31/23h, 27.09.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Die Möglichkeit, den Betrag zu schätzen, erleichtert nur den Beweis. Sie müssen weiterhin alle Tatsachen vorbringen, aus denen sich Ihr Anspruch dem Grunde und der Höhe nach ableiten lässt.
Nein. Das Gericht darf einen Betrag nur dann nach freier Überzeugung festsetzen, wenn feststeht, dass Ihnen etwas gebührt, und nur die Höhe strittig ist. Ist schon der Grund des Anspruchs strittig, kommt eine solche Schätzung nicht in Betracht.