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Darf das Gericht statt Zeugen nur deren schriftliche Erklärungen verwerten?

betrifft Kläger, Beklagter, Zeuge
Nein. Zeugen müssen in der Verhandlung mündlich vernommen werden, wenn das möglich ist. Stützt das Gericht seine Feststellungen nur auf schriftliche Erklärungen, verletzt es einen Grundsatz des Verfahrens; solche Schriftstücke sind bloß ein Hilfsbeweis.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.02.2018 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Durch die Vorgangsweise des Prozessgerichtes erster Instanz, welches seine Feststellungen ausschließlich auf zwei "eidesstättige Erklärungen" gestützt hat, ohne deren Verfasser in der mündlichen Streitverhandlung als Zeugen zu vernehmen, wurde das Gebot der Mündlichkeit des Zeugenbeweises missachtet und damit eines der Grundprinzipien des österreichischen Verfahrensrechtes verletzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040532 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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