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Genügt meine eidesstättige Erklärung als Nachweis vor Gericht?

günstig für Gegner betrifft Antragsteller, Gegner, Kläger, Beklagte
Eine eidesstättige Erklärung, in der Sie Ihre eigenen Behauptungen bestätigen oder wiederholen, reicht als Nachweis nicht aus. Geeignet ist dagegen die nicht beeidete Vernehmung der Parteien, die grundsätzlich mit beiden Seiten durchzuführen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Eine eidesstättige Erklärung der gefährdeten Partei, mit der sie ihre Behauptungen bestätigt oder wiederholt, ist kein geeignetes Bescheinigungsmittel, wohl aber die nicht beeidete Vernehmung der Parteien, die grundsätzlich mit beiden Parteien durchzuführen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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