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Was ist eine eidesstattliche Erklärung vor Gericht wert?

betrifft Antragsteller, Kläger, Beklagter, Zeugen
Eine eidesstattliche Erklärung ist im Zivilverfahren als eigenes Bescheinigungsmittel nicht vorgesehen. Solche Erklärungen sind Privaturkunden. Welche Beweiskraft ihnen zukommt, würdigt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen frei.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Eine "eidesstattliche Erklärung" ist als Bescheinigungsmittel der ZPO fremd. Erklärungen sind Privaturkunden, deren Beweiskraft das Gericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen frei zu würdigen hat (Rsp 1936/331).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040297 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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