Kann ich die Ablehnung des Sachverständigen sofort bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Nein. Wird Ihre Ablehnung eines Sachverständigen verworfen, gibt es dagegen kein eigenes Rechtsmittel; Sie können das erst mit dem Rechtsmittel gegen die nächste anfechtbare Entscheidung aufgreifen. Diese Beschränkung gilt auch im Verfahren außer Streitsachen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (48 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Die Rechtsmittelbeschränkungen des § 366 ZPO haben auch für das außerstreitige Verfahren Anwendung zu finden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der die Ablehnung des Sachverständigen verwerfende Beschluss des Erstgerichts ist mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache anfechtbar. Das Rekursgericht hat den selbständig erhobenen Rekurs zutreffend zurückgewiesen.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
- Daher ist die Bestimmung des §45 AußStrG 2005 über die Zulässigkeit des Rekurses heranzuziehen.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
- Nach §35 AußStrG 2005 bleibt es bei der besonderen Rechtsmittelbeschränkung des §366 Abs1 ZPO im außerstreitigen Verfahren.OGH 6 Ob 76/06d, 06.04.2006
- Es trifft zu, dass die Rechtsmittelbeschränkungen der ZPO für Beschlüsse, mit denen Beweisaufnahmen angeordnet und insbesondere Sachverständige bestellt werden, auch im Außerstreitverfahren angewendet werden.OGH 4 Ob 171/03f, 23.09.2003
- Die Bestellung eines Sachverständigen und der Auftrag zur Gutachtenserstattung zu einem bestimmten Thema dienen der im Rechtsfürsorgeverfahren von Amts wegen vorzunehmenden Stoffsammlung (§ 2 Abs 2 Z 5 AußStrG) und sind dem im Zivilprozess zu fassenden Beweisbeschluss vergleichbar.OGH 6 Ob 329/00a, 17.01.2001
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- Gegen die Verwerfung der Ablehnung des Sachverständigen gibt es kein abgesondertes Rechtsmittel.OGH 6 Ob 113/98f, 24.09.1998
- Die Auswahl des Sachverständigen ist nicht anfechtbar, wohl aber die Bestellung als solche.OGH 2 Ob 544/92, 27.05.1992
- Die Zulassung eines sofortigen Rechtsmittels gegen die vom Erstgericht getroffene Auswahl des Sachverständigen im Rechtsmittelverfahren zu überprüfen wäre, bevor noch entsprechende Grundlagen für eine derartige Überprüfung vorhanden sind.OGH 9 Ob 1774/91, 23.10.1991
- Daher im Falle der Verwerfung der Ablehnung eines Sachverständigen, Anfechtung mit dem gegen die nächstfolgende anfechtbare Entscheidung eingebrachten Rechtsmittel (§ 515 ZPO), Verfahren nach dem EisbEG.OGH 5 Ob 116/75, 09.09.1975
- "Maschinenpapier"OGH Okt 18/74, 03.05.1974
- KartG 1972OGH Okt 18/74, 03.05.1974
- Verfahren nach dem EisbEG.OGH 5 Ob 82/71, 21.04.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 48.
- OGH 5 Ob 3/18d, 13.02.2018
Im Gesetz
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