Kann ich diesen Zwischenbeschluss sofort mit einem Rechtsmittel bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Verwirft das Gericht Ihren Einwand, dass der Prozess so gar nicht geführt werden darf, können Sie das erst gemeinsam mit dem Urteil bekämpfen. Bringen Sie vorher einen eigenen Rekurs ein, wird dieser zurückgewiesen und nicht als Berufung behandelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Der vor der Berufung gesondert von ihr eingebrachte Rekurs gegen einen Ausspruch gemäß § 261 Abs 3 ZPO ist nicht gemäß § 84 Abs 2 ZPO als Berufung zu behandeln, sondern gemäß § 261 Abs 3 ZPO als unzulässig zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sind zugleich Rekurs und Berufung eingebracht worden, wäre der Rekurs nur als falsch bezeichneter Teil der Berufung zu behandeln und über das allfällige Vorliegen eines Prozeßhindernisses der Rechtskraft oder der Streitanhängigkeit im Sinne der §§ 471 Z 6, 473 Abs 1, 475 ZPO zu entscheiden gewesen (vgl EvBl 1965/205).OGH 9 ObA 273/90, 24.10.1990
- Mit näheren Ausführungen über die Tragweite des der SZ 39/26 vorangestellten Rechtssatzes.OGH 1 Ob 745/78, 22.11.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036695 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 181/21w, 22.12.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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