Kann ich gegen diese Zurückweisung noch etwas unternehmen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124564 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 72/26h, 24.06.2026, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 62 · Zulässigkeit des Revisionsrekurses
- AußStrG § 63 · Zulassungsvorstellung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 508
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.
Gegen eine Nichtentscheidung gibt es grundsätzlich kein Rechtsmittel; bekämpfen können Sie nur eine tatsächlich getroffene Entscheidung. Ein Fehler in der Ausfertigung eines Beschlusses macht diesen aber nicht zu einer Nichtentscheidung.