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Kann ich aus einem Teilurteil schon vollstrecken?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Auch ein Teilurteil bei einer Leistungsklage enthält einen Leistungsbefehl. Es kann rechtskräftig werden, löst die Frist zur Leistung aus und ist vollstreckbar.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Im Falle einer Leistungsklage hat auch das Teilurteil einen Leistungsbefehl zu enthalten, es ist der Rechtskraft fähig, löst die Leistungsfrist aus und ist vollstreckbar.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Unmögliche Leistung im Urteil

Nein. Wenden Sie ein, die verlangte Leistung sei unmöglich, und lässt sich das schon im Prozess prüfen, darf das Gericht darüber nicht mit dem Hinweis auf das spätere Vollstreckungsverfahren hinweggehen. Eine Leistung, deren Unmöglichkeit dem Gericht erkennbar ist, darf nicht Inhalt des Urteils sein.

günstig für Beklagter Unmögliche Leistung im Prozess

Ja. Wenden Sie ein, dass die geforderte Leistung unmöglich ist, und lässt sich das schon im Prozess klären, muss das Gericht darauf eingehen. Es darf Sie nicht mit dem Hinweis auf eine spätere Klärung im Vollstreckungsverfahren abweisen.

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