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Bleibt eine Feststellungsklage möglich, wenn ein Urteil nicht vollstreckbar wäre?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Versicherungsnehmer
Können Sie mit einer Klage auf Leistung dasselbe erreichen, ist die Feststellungsklage ausgeschlossen. Anders ist es, wenn ein Leistungsurteil gar nicht vollstreckbar wäre oder Ihnen nur ein wesentlich umständlicherer Weg bliebe: Dann dürfen Sie auf Feststellung klagen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (92 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Die Möglichkeit der Leistungsklage verdrängt bei gleichem Rechtsschutzeffekt die Feststellungsklage (JBl 1968,206 ua).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038849 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 92.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Vorrang der Unterlassungsklage

Ja. Können Sie Ihr Ziel mit einer Klage auf Unterlassung oder auf Leistung erreichen, fehlt das Interesse an einer bloßen Feststellung. Die Feststellungsklage wird dann abgewiesen.

günstig für Beklagter Feststellung fälliger Ansprüche

Nein. Für Ansprüche, die bereits fällig sind, fehlt das rechtliche Interesse an einer Feststellung; hier müssen Sie auf Zahlung klagen. Die Feststellung ist nur für künftige Schäden möglich. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Höhe durch Zahlungen Dritter noch verringern kann.

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