Ist die Vollstreckbarkeitsbestätigung eine Entscheidung des Gerichts?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Verfahrensparteien
Die Bestätigung, dass eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig und vollstreckbar ist, gilt selbst als Beschluss des Gerichts. Sie ist also nicht bloß ein Vermerk in der Kanzlei.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Der in der Exekutionsordnung vorausgesetzten Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit gerichtlicher Entscheidung kommt Beschlusseigenschaft zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Beschluss kann nur mit einem Antrag auf Aufhebung nach § 7 Abs 3 EO bekämpft werden; ein Rekurs ist ausgeschlossen.OGH 2 Ob 14/21d, 25.03.2021
- Vollstreckbarkeitsbestätigungen sind zwar Beschlüsse, wirken aber nicht konstitutiv, sondern beurkunden - wenn auch für das Exekutionsverfahren bindend - lediglich die Vollstreckbarkeit.OGH 3 Ob 251/05s, 30.05.2006
- Die Rechtskraftbestätigung ist ein nicht der formellen Rechtskraft fähiger (vgl § 7 Abs 3 EO), mit Rekurs nicht anfechtbarer Beschluss, der nur auf Verlangen zugestellt und in der Regel in Form der „Vollstreckbarkeitsklausel" ausgefertigt wird. Er ist nicht ohne entsprechenden Antrag, also von Amts wegen zu erteilen und auszufolgen.OGH 3 Ob 290/04z, 16.02.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 116/22b, 31.01.2023
- OGH 5 Ob 96/20h, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 411
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bindende Wirkung gerichtlicher Beschlüsse
Exekution · Vollstreckbarkeitsbestätigung der Behörde
Verfahrensrecht · Umfang der Rechtskraft
Verfahrensrecht · Amtsbestätigung als Beschluss
Verfahrensrecht · Rechtskraft im Außerstreitverfahren