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Kann ich zu etwas verurteilt werden, das gar nicht möglich ist?

günstig für Beklagter betrifft Beklagter, Kläger, Verpflichtete, Schuldner
Nein. Wenden Sie ein, die verlangte Leistung sei unmöglich, und lässt sich das schon im Prozess prüfen, darf das Gericht darüber nicht mit dem Hinweis auf das spätere Vollstreckungsverfahren hinweggehen. Eine Leistung, deren Unmöglichkeit dem Gericht erkennbar ist, darf nicht Inhalt des Urteils sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 30.01.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Läßt sich die Behauptung des Verpflichteten, die Leistung sei unmöglich, schon im Zuge des Rechtsstreites überprüfen, dann kann über diese Behauptung nicht mit dem Hinweis auf eine mögliche Klarstellung im Exekutionsverfahren hinweggegangen werden, weil die Verpflichtung zu einer Leistung, deren Unmöglichkeit dem Gerichte bekannt oder erkennbar ist, nicht Inhalt eines Urteilsspruches sein darf.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Urteil über künftige Leistungen

Ja. Haben Sie ein rechtliches Interesse daran, kann das Gericht über noch nicht fällige künftige Leistungen mit einem Feststellungsurteil entscheiden. Zu prüfen ist dabei auch, ob ein Zahlungsurteil überhaupt vollstreckbar wäre; ist es das nicht, können Sie nicht auf eine Leistungsklage verwiesen werden.

günstig für Kläger Feststellungsklage neben Leistungsklage

Können Sie mit einer Klage auf Leistung dasselbe erreichen, ist die Feststellungsklage ausgeschlossen. Anders ist es, wenn ein Leistungsurteil gar nicht vollstreckbar wäre oder Ihnen nur ein wesentlich umständlicherer Weg bliebe: Dann dürfen Sie auf Feststellung klagen.

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