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Wird schon im Prozess geprüft, ob ich das Geforderte überhaupt kann?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer, Konsument
Ja. Wenden Sie ein, dass die geforderte Leistung unmöglich ist, und lässt sich das schon im Prozess klären, muss das Gericht darauf eingehen. Es darf Sie nicht mit dem Hinweis auf eine spätere Klärung im Vollstreckungsverfahren abweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.01.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Läßt sich die Behauptung des zu einer Leistung Verpflichteten, die Leistung sei unmöglich, schon im Zuges des Rechtsstreites überprüfen, kann über eine derartige Behauptung nicht mit dem Hinweis auf eine mögliche Klarstellung im Exekutionsverfahren hinweggegangen werden (7 Ob 61/57; vgl Pisko, Gschnitzer im Klang Komm2 VI 552).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Urteil über künftige Leistungen

Ja. Haben Sie ein rechtliches Interesse daran, kann das Gericht über noch nicht fällige künftige Leistungen mit einem Feststellungsurteil entscheiden. Zu prüfen ist dabei auch, ob ein Zahlungsurteil überhaupt vollstreckbar wäre; ist es das nicht, können Sie nicht auf eine Leistungsklage verwiesen werden.

günstig für Kläger Feststellungsklage neben Leistungsklage

Können Sie mit einer Klage auf Leistung dasselbe erreichen, ist die Feststellungsklage ausgeschlossen. Anders ist es, wenn ein Leistungsurteil gar nicht vollstreckbar wäre oder Ihnen nur ein wesentlich umständlicherer Weg bliebe: Dann dürfen Sie auf Feststellung klagen.

Verwandte Fragen

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