Wird schon im Prozess geprüft, ob ich das Geforderte überhaupt kann?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.01.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 152/18f, 30.01.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 878
- ABGB § 1447
- Exekutionsordnung (EO) § 35 · Einwendungen gegen den Anspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Haben Sie ein rechtliches Interesse daran, kann das Gericht über noch nicht fällige künftige Leistungen mit einem Feststellungsurteil entscheiden. Zu prüfen ist dabei auch, ob ein Zahlungsurteil überhaupt vollstreckbar wäre; ist es das nicht, können Sie nicht auf eine Leistungsklage verwiesen werden.
Können Sie mit einer Klage auf Leistung dasselbe erreichen, ist die Feststellungsklage ausgeschlossen. Anders ist es, wenn ein Leistungsurteil gar nicht vollstreckbar wäre oder Ihnen nur ein wesentlich umständlicherer Weg bliebe: Dann dürfen Sie auf Feststellung klagen.