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Kann die Ehe geschieden werden, bevor die Mitschuld geklärt ist?

günstig für Kläger betrifft Ehegatten
Ja, unter einer Bedingung. Wird wegen schwerer Eheverfehlungen geschieden, gehört der Ausspruch über die Schuld zur Entscheidung. Steht aber fest, dass der beklagte Teil jedenfalls eine schwere Eheverfehlung begangen hat, kann die Ehe mit Teilurteil aus seinem Verschulden geschieden und die Mitschuld später geklärt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Im Falle einer Klage wegen Scheidung der Ehe zufolge eines bestimmten ehewidrigen Verhaltens im Sinne des § 49 EheG kann ein Teilurteil nicht auf Scheidung allein ergehen, weil der Schuldausspruch einen notwendigen Teil des Erkenntnisses bildet. Dem Gesetz ist aber kein Hindernis zu entnehmen, den Verschuldensausspruch zu ergänzen und auch noch das Mitverschulden des anderen Teiles festzustellen (SZ 25/331). Soferne daher gesagt werden kann, der Beklagte habe auf Grund der Grundlage der vorgebrachten Behauptungen und geltend gemachten Scheidungsgründe bei Überprüfung des streitverfangenen Gesamtverhaltens der Ehegatten jedenfalls eine schwere Eheverfehlung begangen, kann die Ehe mit Teilurteil aus einem Verschulden des Beklagten nach § 49 EheG geschieden werden (vgl 1 Ob 126/56, 1 Ob 564/56, 6 Ob192/64).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Verschuldensausspruch bei Zerrüttungsscheidung

Ja. Wird die Ehe wegen unheilbarer Zerrüttung geschieden, genügt für den Ausspruch über das Verschulden schon ein deutlich geringeres Maß an Mitverantwortung an der Zerrüttung. Dabei dürfen auch Verfehlungen herangezogen werden, die bereits verziehen oder für eine Scheidungsklage zu lange her sind.

günstig für Beklagter Teilurteil bei Scheidung und Verschulden

Nein. Wird die Scheidung nach langer Trennung begehrt und beantragt der andere Teil den Ausspruch des Verschuldens, darf über die Scheidung allein kein Teilurteil ergehen. Sonst wäre der Unterhalt des beklagten Ehegatten gefährdet, der wie in aufrechter Ehe weiterlaufen soll.

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