Kann die Ehe geschieden werden, bevor die Mitschuld geklärt ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Teilurteil des Berufungsgerichts auf Scheidung aus dem Verschulden des Beklagten samt Aufhebung des erstgerichtlichen Ausspruchs, dass (auch) die Klägerin ein Verschulden an der Zerrütung der Ehe treffe, weil das Berufungsgericht die Frage der Mitschuld der Klägerin und die allfällige Gewichtung der Verschuldensanteile noch als erörterungsbedürftig erachtete.OGH 1 Ob 239/22m, 20.12.2022
- Hier: § 47 EheGOGH 1 Ob 713/76, 14.10.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 1 Ob 239/22m, 20.12.2022
- OGH 6 Ob 99/20g, 17.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wird die Ehe wegen unheilbarer Zerrüttung geschieden, genügt für den Ausspruch über das Verschulden schon ein deutlich geringeres Maß an Mitverantwortung an der Zerrüttung. Dabei dürfen auch Verfehlungen herangezogen werden, die bereits verziehen oder für eine Scheidungsklage zu lange her sind.
Nein. Wird die Scheidung nach langer Trennung begehrt und beantragt der andere Teil den Ausspruch des Verschuldens, darf über die Scheidung allein kein Teilurteil ergehen. Sonst wäre der Unterhalt des beklagten Ehegatten gefährdet, der wie in aufrechter Ehe weiterlaufen soll.